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   KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04 Vollz   

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KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04 Vollz (https://dejure.org/2005,30255)
KG, Entscheidung vom 18.01.2005 - 5 Ws 681/04 Vollz (https://dejure.org/2005,30255)
KG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 5 Ws 681/04 Vollz (https://dejure.org/2005,30255)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitsentlohnung (BVerfGE 98, 169 = NJW 1998, 3337) folgt nichts anderes.

    Den weiten Spielraum des Gesetzgebers bestätigt es ebenso ausdrücklich wie die Verfassungsmäßigkeit des § 198 Abs. 3 StVollzG, den es hinsichtlich der noch nicht in Kraft gesetzten Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung erwähnt (vgl. BVerfG NJW 1998, 3337 rechte Spalte).

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch die seine Entscheidung tragenden Gedanken, den Anspruch auf eine angemessene Entlohnung auf das Resozialisierungsgebot und nicht auf den Angleichungsgrundsatz zu gründen und nur der tatsächlich geleisteten Arbeit einen resozialisierenden Wert zuzusprechen (vgl. BVerfGE 98, 169, 201; NJW 1998, 3339 unten rechts), die Ansätze im Schrifttum nicht aufgegriffen, die in der gegenüber dem in der Freiheit geltenden Arbeitsrecht in vieler Hinsicht abweichenden Ordnung des Arbeitslebens in der Strafhaft eine Verletzung des Angleichungsgrundsatzes durch den Gesetzgeber sehen (so Däubler/Spaniol, AK-StVollzG § 45 Rdn. 1; Feest/Lesting, AK-StVollzG § 3 Rdn. 13).

    Vielmehr hat es im Gegensatz dazu die Arbeit im Strafvollzug als Vorbereitung auf als Arbeitsleben in Freiheit bezeichnet (vgl. BVerfG NJW 1998, 3337, 3338).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit einer beabsichtigten Verbesserung dieses Rechtszustandes beginnen will (vgl. BVerfGE 78, 104, 121; 51, 295, 300; 49, 280, 283; 29, 337, 339; 17, 210, 216; 11, 50, 60; 6, 55, 77; SG Kassel a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 3 Rdn. 21a).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit einer beabsichtigten Verbesserung dieses Rechtszustandes beginnen will (vgl. BVerfGE 78, 104, 121; 51, 295, 300; 49, 280, 283; 29, 337, 339; 17, 210, 216; 11, 50, 60; 6, 55, 77; SG Kassel a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 3 Rdn. 21a).
  • BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01

    Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Zahlungen, die der Gefangene erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen, haben demnach eine gänzlich andere Aufgabe als das Arbeitsentgelt und folgen anderen rechtlichen Regeln (vgl. BVerfG NStZ 2003, 109; KG NStZ-RR 2002, 254, 255).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit einer beabsichtigten Verbesserung dieses Rechtszustandes beginnen will (vgl. BVerfGE 78, 104, 121; 51, 295, 300; 49, 280, 283; 29, 337, 339; 17, 210, 216; 11, 50, 60; 6, 55, 77; SG Kassel a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 3 Rdn. 21a).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit einer beabsichtigten Verbesserung dieses Rechtszustandes beginnen will (vgl. BVerfGE 78, 104, 121; 51, 295, 300; 49, 280, 283; 29, 337, 339; 17, 210, 216; 11, 50, 60; 6, 55, 77; SG Kassel a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 3 Rdn. 21a).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit einer beabsichtigten Verbesserung dieses Rechtszustandes beginnen will (vgl. BVerfGE 78, 104, 121; 51, 295, 300; 49, 280, 283; 29, 337, 339; 17, 210, 216; 11, 50, 60; 6, 55, 77; SG Kassel a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 3 Rdn. 21a).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit einer beabsichtigten Verbesserung dieses Rechtszustandes beginnen will (vgl. BVerfGE 78, 104, 121; 51, 295, 300; 49, 280, 283; 29, 337, 339; 17, 210, 216; 11, 50, 60; 6, 55, 77; SG Kassel a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 3 Rdn. 21a).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 74/01 B

    Sozialversicherungspflicht von Strafgefangenen

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Die Verfassungsmäßigkeit des § 198 Abs. 3 StVollzG ist bereits mehrfach - überwiegend in Rechtsstreiten aus dem Sozialrecht - bestätigt worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2002 - 1 BvR 288/02 - und 18. Dezember 1995 - 1 BvR 2394/95 - BSG SozR 3-2400 SGB IV § 28h Nr. 4 und Beschluß vom 5. Dezember 2001 - B 7 AL 74/01 B - Juris; LSG NRW, Urteil vom 14. September 2000 - L 9 AL 81/98 - Juris; SG Kassel NachrLVA HE 2003, 105; incidenter auch: KG NStZ 1989, 197).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

    Auszug aus KG, 18.01.2005 - 5 Ws 681/04
    Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob, ab wann, in welcher Höhe und gegenüber welchem Personenkreis er mit einer beabsichtigten Verbesserung dieses Rechtszustandes beginnen will (vgl. BVerfGE 78, 104, 121; 51, 295, 300; 49, 280, 283; 29, 337, 339; 17, 210, 216; 11, 50, 60; 6, 55, 77; SG Kassel a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG 7. Aufl., Art. 3 Rdn. 21a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2000 - L 9 AL 81/98
  • KG, 09.12.1988 - 5 Ws 358/88

    Fortzahlung; Zahlung; Arbeitsvergütung; Ausbildungshilfe; Arbeitsruhe;

  • LSG Bayern, 27.09.2007 - L 9 AL 387/01

    Art und Umfang der einem in Strafhaft befindlichen Leistungsbezieher während

    Im Beschluss des BSG vom 05.12.2001 Az.: B 7 AL 74/01 R und des Kammergerichts Berlin vom 18.01.2005 Az.: 5 Ws 681/04 Vollz wird der formale Zusammenhang gerade der tatsächlich geleisteten Arbeit und eines Arbeitsentgelts unter dem Gesichtspunkt des Resozialisierungsgebots, den das BVerfG im Urteil vom 01.07.1998, Bd. 98 S.201, 202/213 herstellt, betont, und unter Hinweis auf nachfolgende Rechtsprechung (auch des BVerfG) der Aufschub des Inkraftsetzens des § 45 SGB III für verfassungsgemäß erklärt (zum Scheitern aller Bemühungen, hieran etwas zu ändern, s. Däubler/Spaniol in Feest zu § 45 StVollzG).
  • OLG Hamburg, 05.12.2016 - 3 Ws 48/16

    Sicherungsverwahrung in Hamburg: Vergütungsanspruch eines Sicherungsverwahrten

    Daraus ist vom KG Berlin - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 198 Abs. 3 StVollzG - zutreffend geschlossen worden, dass bis zur Inkraftsetzung von § 45 StVollzG kein Anspruch auf Ausfallentschädigung von Strafgefangenen in Betracht kommt (KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 5 Ws 681/04 Vollz, zitiert nach juris; KG Berlin Beschluss vom 9. Dezember 1988 - 5 Ws 358/88 Vollz, NStZ 1989, S. 197f).
  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 653/04

    Orientierung der Höhe des Taschengeldes für Gefangene an der Anzahl der

    Die Unterschiede betreffen nämlich nur die Folgewirkung daraus, daß die Ausfallentschädigung, von der in der nicht geltenden Fassung des § 46 StVollzG die Rede ist, in § 45 StVollzG geregelt wird, der seinerseits - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Senat, Beschluß vom 18. Januar 2005 - 5 Ws 681/04 Vollz - den Beschwerdeführer betreffend) - noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. Arloth/Lückemann, § 46 StVollzG Rdn. 1).
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